Ausländische StaatsbürgerInnen, die Eigentum, ein Baurecht oder eine persönliche Dienstbarkeit (wie Wohnungsgebrauchsrecht) in Wien erwerben möchten, benötigen für die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes eine Genehmigung nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Zuständige Stelle für die Erteilung der Genehmigung ist die Einwanderungsbehörde (MA 35). www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/grund/erwerb/auslaend...
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