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Schuldenberatung erfüllt rechtliche, wirtschaftliche, psychosoziale und präventive Aufgaben. Bei der Lösung des Problems konzentriert man sich auf wirtschaftliche und rechtliche Aspekte; psychosoziale Begleitung und auch individualpräventive Maßnahmen wird mit einbezogen. Schuldenberatung bietet Hilfe primär zur Selbsthilfe an.

a. Rechtliche Schuldenberatung
Schuldenberatung erkennt rechtliche Probleme und gewährleistet notwendige Zusammenarbeit mit Gläubigern, RechtsanwältInnen und Gerichten. Nach der Insolvenzordnung (§ 192 IO) kann sie KlientInnen auch in Schuldenregulierungsverfahren ("Privatkonkurs") vertreten.

b. Wirtschaftliche Schuldenberatung
Beratung beim Haushaltsbudget und Unterstützung bei der Erstellung von Sanierungsplänen.

c. Psychosoziale Schuldenberatung
Psychische und soziale Probleme, die die eigene Lösungskompetenz und die Lösungskapazitäten übersteigen, sind Aufgabe der darauf spezialisierten Institutionen. Bei Bedarf wird an diese verwiesen.

d. Präventive Schuldenberatung
Schuldenberatung leistet zudem Präventivarbeit in Form von Bildungsaufgaben.

(Quelle: www.schuldenberatung.at Feb. 2018)

Zu einer Liste von staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen


Staatlich anerkannte Schuldenberatungseinrichtungen

Webportal der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich. Sie finden dort eine Liste aller 30 Beratungsstellen in allen Bundesländern.
www.schuldenberatung.at



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