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News > ZARA: Gesetze gegen Hass im Netz als erster Schritt

Ressourcen-Aufstockung und Sensibilisierungsarbeit sind Voraussetzung für wirksame Umsetzung

Wien (OTS) - ZARA sieht die Gesetzesentwürfe gegen Hass im Netz als wichtigen ersten Schritt in Richtung Ausweitung und Stärkung des Schutzes von Betroffenen. In einer ausführlichen Stellungnahme ans Parlament zeigt ZARA auf, wo noch Klarstellungen und Nachschärfungen notwendig sind und stellt klar, dass es neben Gesetzen auch weitere Maßnahmen braucht, um gegen Hass im Netz vorzugehen.

Einige zum Teil langjährige Forderungen von ZARA wurden in die Gesetzesentwürfe aufgenommen: etwa die Ausweitung des Schutzes vor Verhetzung, sodass sich Betroffene besser wehren können, wenn sie aufgrund ihrer Sprache, Religion, Herkunft o.Ä. beschimpft werden. Auch die Änderung des "Cybermobbing Paragraphen" bringt Verbesserungen für Betroffene, da nun z.B. auch die einmalige Veröffentlichung von Nacktfotos unter den Straftatbestand fällt. Außerdem ist angedacht, dass künftig Einrichtungen wie die ZARA-Beratungsstelle #GegenHassimNetz Klient*innen auch bei sogenannten Mandatsverfahren unterstützen können, wenn in einer (Privat-)Nachricht die Menschenwürde verletzt wurde.

Was die notwendigen Nachschärfungen betrifft, ist ZARA zuversichtlich, dass die Stellungnahmen der Expert*innen ernst genommen werden. Etwa wenn es darum geht, das Kostenrisiko für Privatkläger*innen zu minimieren: „Drohen Kosten, wenn die Klage nicht erfolgreich ist, stellt das eine massive Hürde dar, überhaupt gegen Hass im Netz vorzugehen“, erklärt ZARA-Berater Lukas Gottschamel. Zudem sei eine adäquate Aufstockung der Ressourcen bei Staatsanwaltschaft und Gerichten unumgänglich, um Betroffene wirklich rasch unterstützen zu können. Auch für die Beratungsstelle #GegenHassimNetz braucht es eine langfristige Finanzierung, um Planungssicherheit zu bekommen und Betroffene zu unterstützen. Mit den notwendigen Ressourcen könnte ZARA als externe Stelle die nach dem KoPl-G vorgesehene rechtliche Überprüfung von Postings vornehmen. Nach dem derzeitigen Entwurf würden diese rechtlichen Einschätzungen kommerziell orientierten Plattformen wie z.B. Facebook überlassen werden, was für Betroffene zu unzufriedenstellenden Ergebnissen führen kann.

Neben gesetzlichen Maßnahmen muss aber auch dafür gesorgt werden, dass die Änderungen bei den Menschen ankommen und ein Bewusstsein für das Phänomen Hass im Netz geschaffen wird: „Mit diesen Gesetzen können wir nun zwar leichter gegen Hassposter*innen vorgehen, aber Hass im Netz wird es weiterhin geben. Deswegen muss jetzt in Präventions- und Sensibilisierungsarbeit investiert werden“, so Caroline Kerschbaumer, ZARA-Geschäftsführerin.

Rückfragen & Kontakt:

ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
+43 1 929 13 99 - 17
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Quelle: OTS0061, 15. Okt. 2020, 10:11


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