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News > 116. Bundesgesetz: Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013

"116. Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung geändert werden (Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Art. Gegenstand

1 Änderung des Strafgesetzbuches
2 Änderung der Strafprozessordnung 1975
3 Umsetzung von Richtlinien
4 Inkrafttreten

Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches

Das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2012 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 25/2013, wird wie folgt geändert:

1. Im § 53 Abs. 1 entfällt der zweite Satz.

2. Im § 53 Abs. 2 lautet der letzte Satz:

„Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.“

3. Im § 64 Abs. 1 Z 4a wird nach der Wendung „verbotene Adoptionsvermittlung (§ 194)“ die Wendung „Vergewaltigung (§ 201), geschlechtliche Nötigung (§ 202)“ eingefügt.

3a. § 65a samt Überschrift lautet:

„Erweiterter Geltungsbereich des Verfalls und der Einziehung bei Auslandstaten

§ 65a. Der Verfall und die Einziehung treffen auch im Inland befindliche Vermögenswerte und Gegenstände in Bezug auf Taten, die auch durch die Gesetze des Tatorts mit Strafe bedroht sind, aber nach den §§ 62 bis 65 nicht den österreichischen Strafgesetzen unterliegen.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_116...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 11.07.2013


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