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News > Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern Außergerichtliche Schlichtungsstellen

Salzburg (OTS) - Seit Jahren fordern die Kinder- und
Jugendanwaltschaften Österreichs verpflichtende außergerichtliche
Schlichtungsverfahren für sämtliche im Zusammenhang mit Obsorge,
Besuchsrecht oder Unterhalt stehenden Streitigkeiten. Bereits 2005
wurden in einer vom Justizministerium einberufenen Expertengruppe
derartige Modelle zur Erhöhung der Elternverantwortung dringend
empfohlen. Bis dato ist in diese Richtung leider nichts passiert.
Noch wichtiger als die Verknüpfung von Unterhalt und Besuchsrecht
scheint eine grundlegende Reform durch verpflichtende Vorschaltung
von Schlichtungsstellen, und zwar bevor das Gericht überhaupt zum Zug
kommt!

Diese gesetzlich anerkannten behördlichen Stelle - ähnlich der
mietrechtlichen Schlichtungsstelle oder dem Außergerichtlichen
Tatausgleich -sollen zur Lösung familienrechtlicher Probleme (z.B.
Besuchsrecht) vor Anrufung eines Gerichts verbindlich von den
Betroffenen in Anspruch genommen werden müssen.

Ziel ist es, in einem 2-3 stufigen kindzentrierten Verfahren
mithilfe von Information und Beratung, Mediation, Kinderbeistand und
Besuchbegleitung, sukzessive das Verständnis der Eltern, was die
Bedürfnisse ihrer Kinder sind, zu erhöhen. Betroffene könnten so in
einem größeren Umfang vor Entstehung bzw. Eskalation des Konflikts
und unter Aufbringung nicht bloß juristischer Sachkunde (wie bei
Gericht) "aufgefangen werden".

Es soll damit sicher gestellt werden, dass die Beteiligten vor
Eskalation des Konflikts aufgefangen werden können und
Kinderinteressen in einem größeren Ausmaß eine Rolle als bisher.
Erst wenn dieser "Außergerichtliche Familienausgleich" scheitert,
werden den Eltern die Konsequenzen mitgeteilt und dem Gericht die
wesentliche Begründung, woran dieser Prozess gescheitert ist,
vorgelegt. Ab diesem Zeitpunkt scheint eine Verknüpfung von Unterhalt
und Besuchsrecht überlegenswert, wobei sichergestellt werden muss,
dass der Lebensunterhalt des Kindes keinesfalls gefährdet werden
darf! Gleichzeitig wird ein Kinderbeistand bestellt, da spätestens
diesem Zeitpunkt klar ist, dass die Eltern nicht in der Lage sind,
die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erkennen und danach zu handeln.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100817_OTS0154/die-...
Quelle: ots.at/Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg 17.08.2010


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