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News > 116. Bundesgesetz: Änderung des Suchtmittelgesetzes (SMG-Novelle 2017)

"116. Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (SMG-Novelle 2017)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Suchtmittelgesetz – SMG, BGBl. I Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2016, wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis des 5. Hauptstücks, 6. Abschnitt, lautet:
„6. Abschnitt Verwaltungsstrafbestimmungen….........§ 44 f.“

2. Die Überschrift vor § 8a lautet:

„Opioid-Substitutionsbehandlung“

3. Dem § 8a Abs. 1 wird der folgende Satz angefügt:

„Ferner hat die/der behandelnde Ärztin/Arzt den ihr/ihm zur Kenntnis gelangten Verlust einer für die Patientin/den Patienten ausgestellten Substitutionsverschreibung oder eines an die Patientin/den Patienten abgegebenen Substitutionsmedikamentes der Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde zur Kenntnis zu bringen.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_I_116...
Quelle: 111. Newsletter der BGBl.-Redaktion. 01.08.2017


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