Suchmenü ausblenden



Suchmenü einblenden

News > Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung

"Ab 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten haben lassen.
Ohne eine derartige Beratung ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Parteien gegenüber dem Gericht - etwa durch Vorlage einer Bestätigung - glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern.

Nach der Intention des Gesetzgebers ist es nicht erforderlich, dass die Eltern eine Einzelberatung besuchen. Da eine allgemeine Information über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder im Vordergrund steht, können auch mehrere Elternpaare eine derartige Beratung gemeinsam in Anspruch nehmen [...]"

Den gesamten Text finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c948485398b9b...
Quelle: © 2013, Bundesministerium für Justiz, 1070 Wien, Museumstr. 7


Sie sind hier: News

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung