"Miteintragungen in Reisepässen Erwachsener werden ungültig
Aufgrund einer Änderung des Passgesetzes durch den Bund sind seit 15. Juni 2009 keine Miteintragungen von Kindern in Reisepässen von Erwachsenen mehr möglich. Ab 15. Juni 2012 werden die noch bestehenden Miteintragungen automatisch ungültig. Kinder benötigen ab diesem Zeitpunkt für Auslandsreisen eigene Reisedokumente. Die Reisepässe der Erwachsenen mit den Miteintragungen bleiben selbstverständlich bis zum eingedruckten Ablaufdatum gültig. Auch Kinder müssen bei der Antragstellung dabei sein
Die Anwesenheit der Kinder - auch die von Babys - ist für die Identitätsprüfung vor der Passbehörde unbedingt erforderlich. Bei der Beantragung eines Reisedokuments für ein Kind muss auch der Reisepass mit der bestehenden Kindermiteintragung vorgelegt werden. [...]"
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